1. Vorwort der Geschäftsleitung
Als 1948 in Kohlstorf gegründetes Unternehmen gehört das traditionsreiche, in dritter Generation geführte Familienunternehmen, heute zu den Top 15 des deutschen Möbelhandels. Zu den Top-Unternehmen zu gehören bedeutet auch über den Tellerrand hinauszuschauen und verantwortungsvoll zu handeln und zu wirtschaften.
Als WEKO Gruppe tragen wir Verantwortung für unsere Produkte und deren Herstellung. Die Globalisierung der Beschaffungs- und Absatzmärkte ist für die WEKO Gruppe Chance und Herausforderung zugleich:
Neue Märkte und Produktionsstandorte werden erschlossen und damit Arbeitsplätze und Einkommen geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelnde Durchsetzung international anerkannter Menschenrechte in der Lieferkette.
2. Bekenntnis der WEKO Gruppe zur Achtung der Menschenrechte
Wir,
die WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen,
die WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim,
die H. Weber GmbH & Co. KG, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen,
die „Schleuder-Maxx“ Sonderposten-Markt GmbH, Mühlstraße 2, 84332 Herbertsfelden,
die Zweirad-Center Radlherz GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen,
die Raumschmiede GmbH, Lange Gwand 1, 86682 Genderkingen und
die HSF E-Commerce Sp. z o.o., Ul. Szkolna 58, 62-070 Gołuski, Polen
bekennen uns mit dieser Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in unserer gesamten Wertschöpfungskette.
Diese Grundsatzerklärung zu Menschenrechts- und Umweltstrategien ergänzt den bestehenden Verhaltenskodex und gilt für die gesamte WEKO Gruppe. Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden sind angehalten, diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu beachten. Sie gilt auch für unsere Lieferanten in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltverpflichtungen.
3. Relevante menschenrechtsbezogene Themen
Wir erkennen an, dass unsere Geschäftsaktivitäten nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte verursachen können. In den Themenfeldern Zwangs- und Kinderarbeit sowie Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vermuten wir die größten negativen Auswirkungen auf Menschen, die direkt oder indirekt mit unseren Geschäftstätigkeiten stehen können.
Lieferanten mit erhöhtem Risiko werden von uns regelmäßig auditiert, um die Einhaltung der geforderten Standards sicherzustellen. Über unser Hinweisgebersystem und Risikoanalysen versuchen wir zusätzlich, Gefährdungen der menschlichen Gesundheit durch Umweltbelastungen zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
4. Maßnahmen der WEKO Gruppe zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten
Mit den folgenden Maßnahmen wollen wir unsere Verpflichtungen aus dieser Grundsatzerklärung erfüllen und durch ein verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement zur Verbesserung der internationalen Menschenrechtssituation beitragen.
Risikoanalyse
Wir führen (mindestens einmal jährlich) Risikoanalysen durch, um mögliche menschenrechtliche und ökologische Risikothemen zu identifizieren und zu analysieren. In dieser abstrakten Risikoanalyse werden alle direkten Lieferanten nach Herkunftsland und Branche anhand anerkannter Quellen bewertet.
Dort, wo wir besondere Risiken identifiziert haben, werden wir versuchen den Hersteller zu einer Veränderung zu bewegen. Sollte keine Veränderung stattfinden werden wir die Zusammenarbeit mit diesem Hersteller beenden.
Unsere Managementprozesse werden entsprechend ausgerichtet und Mitarbeitende, Geschäftspartner und Lieferanten für das Thema sensibilisiert. Die Maßnahmen zielen einerseits auf eine Verbesserung des Status Quo und andererseits auf eine präventive Vermeidung zukünftiger Risikosituationen ab.
Beschwerdeverfahren
Zur Meldung von Verstößen haben wir ein mehrsprachiges, barrierearmes und webbasiertes Beschwerdeverfahren eingerichtet, das unseren Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Lieferanten und Kunden zur Verfügung steht.
Jeder Hinweis oder jede Beschwerde setzt einen Prozess in Gang, dessen Ziel es ist, den gemeldeten Verstoß abzustellen oder das aufgezeigte Risiko zu minimieren. Über den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen informieren wir im Rahmen der Berichterstattung zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Wir ermutigen alle Mitarbeitenden, Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden, mutmaßliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu melden.
In der Folge ergreifen wir angemessene Maßnahmen zur Klärung und Behebung der Verstöße. Die mit dem Beschwerdeverfahren beauftragten Mitarbeitenden werden für ihre Aufgaben aus- und weitergebildet.
Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen unserer Lieferanten und im eigenen Unternehmensbereich sollen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Durch verbindliche Vorgaben für die Auswahl von Lieferanten stellen wir die Einhaltung unserer Standards bereits vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sicher.
Trotz aller Sorgfalt und Vorsorge kann es zu Verstößen kommen. Wir reagieren dabei auf jede Situation individuell, um eine schnellstmögliche Beendigung des Verstoßes zu erreichen. Dazu definieren und vereinbaren wir Erfolgsziele und einen Zeitplan. Darüber hinaus vernetzen wir alle beteiligten Akteure für die Dauer der Abhilfemaßnahme.
Verpflichtungen an die Mitarbeitenden und Lieferanten der WEKO Gruppe
Wie von unseren Mitarbeitern erwarten wir auch von Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie sich zur Achtung der Menschenrechte bekennen. Dazu gehören auch die Einrichtung und Einhaltung angemessener Sorgfaltsprozesse und dass diese Erwartungen an ihre eigenen Lieferanten und Subunternehmer weitergegeben werden.
Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß innerhalb der WEKO Gruppe oder in der vorgelagerten Lieferkette, wird diesem sorgfältig und konsequent nachgegangen.
Wir verpflichten unsere Lieferanten zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren.
Zur Orientierung für unsere Lieferanten haben wir die Erwartungen und Verpflichtungen in einem Verhaltenskodex zusammengefasst.
Wirksamkeitskontrolle
Wir werden zukünftig mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüfen, wie wirkungsvoll unsere Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen sind.
5. Verantwortlichkeiten in der WEKO Gruppe
Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht trägt in letzter Instanz die Geschäftsführung der WEKO Gruppe Verantwortung.
Die tägliche Führung und Überwachung der Umsetzung der Sorgfaltspflichten obliegen den Fachbereichen Nachhaltigkeit und Compliance.
6. Berichterstattung und Weiterentwicklung der Sorgfaltsprozesse
Die Auseinandersetzung mit Menschenrechten und die Durchführung von Risikoanalysen für unseren Geschäftsbereich, unsere Geschäftspartner und Lieferanten sehen wir als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation.
Dieser kontinuierliche Prozess muss ständig weiterentwickelt und angepasst werden.
Wir stellen uns dieser Herausforderung und überprüfen regelmäßig unsere strategischen Ansätze und Maßnahmen, um uns und die Menschenrechtssituation kontinuierlich zu verbessern. Wir berichten regelmäßig und öffentlich über die Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Sorgfaltspflicht und kommunizieren transparent über menschenrechtliche und ökologische Herausforderungen.
7. Schlussbestimmung
Die vorliegende Grundsatzerklärung zu Menschenrechten wurde von der Geschäftsführung der WEKO Gruppe am 13.11.2023 verabschiedet.