- nachstehend WEKO genannt -
1 Allgemeines, Schriftform
1.1 Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit WEKO gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einbeziehung von widersprechenden AGB des Kunden ist ausgeschlossen, außer sie werden ausdrücklich und schriftlich von WEKO anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn WEKO in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.2 Alle Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, die zwischen WEKO und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag oder etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.
2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 WEKO ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Soweit die Ware vorrätig ist, ist der Kunde zwei Wochen an die Bestellung gebunden.
2.2 Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WEKO. Lehnt WEKO nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Auftragsbestätigung als erteilt. Im Fall von Ziffer 2.1 Satz 2 gilt eine Frist von zwei Wochen. Abweichend von Satz 2 kommt der Vertrag zustande, wenn WEKO vor Ablauf der Frist schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt, die bestellte Ware liefert, eine Rechnung an den Kunden übersendet oder vom Kunden eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis annimmt.
2.3 Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2.4 Ein Anspruch auf Lieferung eines Ausstellungsstücks besteht nicht, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
2.5 WEKO behält sich vor, Kreditauskünfte nach dem Bundesdatenschutzgesetz einzuholen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden diese Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise beziehen sich auf die ausdrücklich angegebenen Waren. Leistungen wie insbesondere Dekorationsarbeiten, Transport und Montage sind gesondert zu vergüten, sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt.
3.2 Die Preise sind Festpreise.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
3.4 Im unternehmerischen Verkehr behält sich WEKO kurzfristige Preiserhöhungen vor, sofern diese aus Preiserhöhungen der Vorlieferanten resultieren. Gegenüber Unternehmern ist WEKO ferner berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen, sofern Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren erfolgen, die im Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar waren.
3.5 Der Preis ist - gegebenenfalls abzüglich etwa geleisteter Anzahlungen – zum Zeitpunkt der vollständigen Lieferung und Leistung zur Zahlung fällig.
3.6 Im Fall des Zahlungsverzugs berechnet WEKO dem Kunden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für Entgeltforderungen aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechnet WEKO Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Falls WEKO in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist WEKO berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.7 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist WEKO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 6.3 statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wenn WEKO dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
3.8 Die Mitarbeiter von WEKO sind bei Anlieferung und Montage der Vertragsware zur Entgegennahme von Bargeld, Schecks, Einzugsermächtigungen und sonstiger Zahlungsmittel zugunsten von WEKO berechtigt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von WEKO als Zahlung.
3.9 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegenüber Forderungen von WEKO ist ausgeschlossen, soweit nicht dessen Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4 Lieferbedingungen und -frist
4.1 Teillieferungen durch WEKO sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4.2 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, ist WEKO berechtigt, die Lieferung oder Leistung - auch innerhalb des Verzugs - um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die WEKO nicht zu vertreten hat und durch die WEKO die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird.
4.3 Schadenersatzansprüche gegen WEKO infolge Verzugs richten sich nach Ziffer 11.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von WEKO.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von WEKO auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde ferner, den Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ausdrücklich hinzuweisen.
5.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind jeder Besitz- und Wohnungswechsel, ferner die Vernichtung, Beschädigung sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, WEKO unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
5.4 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Beabsichtigt der Kunde, die Ware weiterzuveräußern, ist zuvor das schriftliche Einverständnis von WEKO einzuholen.
6 Verzug des Kunden
6.1 Der Kunde kommt in Verzug wenn:
a) eine Zahlungspflicht gemäß dem Kaufvertrag nicht erfüllt wird
b) die bestellte Ware trotz Aufforderung nicht abgeholt wird
c) die Lieferung von Ware nicht angenommen wird
d) sonstige vertragliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden
6.2 Kommt der Kunde gemäß Ziffer 6.1 in Verzug, kann ihm WEKO eine angemessene Frist zur Bewirkung dieser Vertragspflichten setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist WEKO nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht, Erfüllung des Vertrages und Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen, bleibt unberührt. In jedem Fall ist der Kunde zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die WEKO aufgrund der Lagerung der nicht angenommenen oder nicht abgeholten Ware entstehen. Zur Lagerung darf sich WEKO auch einem externen Speditionsunternehmen bedienen.
6.3 Sofern WEKO Schadenersatz statt der Leistung verlangt, ist WEKO berechtigt, als Schadenspauschale 30% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug zu verlangen. Falls WEKO in der Lage ist, einen höheren Schaden nachzuweisen, ist WEKO berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
7 Rücktrittsrecht
7.1 Stellt der Vorlieferant oder Hersteller, mit dem WEKO verbindliche Deckungsgeschäfte geschlossen hat, nach Vertragsschluss zwischen WEKO und dem Kunden seine Produktion ein, so ist WEKO zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, sofern WEKO die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. WEKO hat den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Eine von WEKO schuldhaft verursachte Nichtlieferung berechtigt WEKO nicht zum Rücktritt.
7.2 WEKO ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Zahlungsanspruch von WEKO zu gefährden geeignet sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde und/oder er die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat und/oder er objektiv nicht kreditwürdig ist. Sofern WEKO Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, gilt Ziffer 6.3.
8 Gefahrübergang
8.1 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Sache den Kaufpreis zahlen zu müssen, auf den Kunden über.
8.2 Transportschäden sind WEKO unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9 Gewährleistung
9.1 Als vereinbarte Beschaffenheit gilt die Qualität, die handelsüblich bei Waren in der Preisklasse der bestellten Ware gestellt werden können. Handelsübliche Abweichungen im Farbton und der Maserung von Holzoberflächen und anderen Naturprodukten sind kein Mangel. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton.
9.2 Bei Vorliegen von Sachmängeln können beide Parteien Nachbesserung oder Ersatzlieferung von WEKO verlangen bzw. leisten. Schlägt die Nachbesserung oder die Lieferung der Ersatzsache zweimal fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
9.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich gegenüber WEKO anzuzeigen, ansonsten erlöschen die Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel. Im unternehmerischen Verkehr bleibt § 377 HGB unberührt.
9.4 Für Schäden, die infolge von Änderung oder Montage, welche nicht durch WEKO vorgenommen wurde, entstanden sind, übernimmt WEKO keine Haftung.
9.5 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10 Montage
10.1 Hat WEKO hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat WEKO dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
10.2 Die Mitarbeiter von WEKO sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten von WEKO hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von den Mitarbeitern von WEKO durchgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen WEKO und dem Kunden.
11 Haftung
11.1 Auf Schadenersatz haftet WEKO unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet WEKO nach den gesetzlichen Vorschriften.
12 Informationspflichten gem. § 36 VSBG
12.1 Die WEKO Wohnen GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
13.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen WEKO und einem gewerblichen Kunden gilt der Sitz von WEKO als Gerichtsstand und Erfüllungsort als vereinbart.
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand der AGB: Januar 2017
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– nachstehend WEKO genannt –
1 Allgemeines, Schriftform
1.1 Für sämtliche Verträge und Vereinbarungen mit WEKO gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Einbeziehung von widersprechenden AGB des Kunden ist ausgeschlossen, außer sie werden ausdrücklich und schriftlich von WEKO anerkannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn WEKO in Kenntnis entgegenstehender oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.2 Alle Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, die zwischen WEKO und dem Kunden getroffen werden, sind in dem betreffenden Vertrag oder etwaigen Zusatzvereinbarungen schriftlich niederzulegen.
2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 WEKO ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden innerhalb von drei Wochen anzunehmen. Soweit die Ware vorrätig ist, ist der Kunde zwei Wochen an die Bestellung gebunden.
2.2 Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch WEKO. Lehnt WEKO nicht binnen drei Wochen nach Auftragserteilung die Annahme ab, gilt die Auftragsbestätigung als erteilt. Im Fall von Ziffer 2.1 Satz 2 gilt eine Frist von zwei Wochen. Abweichend von Satz 2 kommt der Vertrag zustande, wenn WEKO vor Ablauf der Frist schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt, die bestellte Ware liefert, eine Rechnung an den Kunden übersendet oder vom Kunden eine Vorauszahlung auf den Kaufpreis annimmt.
2.3 Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
2.4 Ein Anspruch auf Lieferung eines Ausstellungsstücks besteht nicht, es sei denn, dass eine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist.
2.5 WEKO behält sich vor, Kreditauskünfte nach dem Bundesdatenschutzgesetz einzuholen. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden diese Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.
3 Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise beziehen sich auf die ausdrücklich angegebenen Waren. Leistungen wie insbesondere Dekorationsarbeiten, Transport und Montage sind gesondert zu vergüten, sofern sich aus dem Kaufvertrag nichts anderes ergibt.
3.2 Die Preise sind Festpreise.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
3.4 Im unternehmerischen Verkehr behält sich WEKO kurzfristige Preiserhöhungen vor, sofern diese aus Preiserhöhungen der Vorlieferanten resultieren. Gegenüber Unternehmern ist WEKO ferner berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Preise vorzunehmen, sofern Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren erfolgen, die im Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbar waren.
3.5 Der Preis ist - gegebenenfalls abzüglich etwa geleisteter Anzahlungen – zum Zeitpunkt der vollständigen Lieferung und Leistung zur Zahlung fällig.
3.6 Im Fall des Zahlungsverzugs berechnet WEKO dem Kunden Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für Entgeltforderungen aus Geschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, berechnet WEKO Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Falls WEKO in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist WEKO berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.7 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist WEKO berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz gemäß Ziffer 6.3 statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, wenn WEKO dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat.
3.8 Die Mitarbeiter von WEKO sind bei Anlieferung und Montage der Vertragsware zur Entgegennahme von Bargeld, Schecks, Einzugsermächtigungen und sonstiger Zahlungsmittel zugunsten von WEKO berechtigt. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von WEKO als Zahlung.
3.9 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden gegenüber Forderungen von WEKO ist ausgeschlossen, soweit nicht dessen Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4 Lieferbedingungen und -frist
4.1 Teillieferungen durch WEKO sind zulässig, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
4.2 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, ist WEKO berechtigt, die Lieferung oder Leistung - auch innerhalb des Verzugs - um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen gleich alle Umstände, die WEKO nicht zu vertreten hat und durch die WEKO die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird.
4.3 Schadenersatzansprüche gegen WEKO infolge Verzugs richten sich nach Ziffer 11.
5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum von WEKO.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum von WEKO auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind. Für diesen Fall verpflichtet sich der Kunde ferner, den Empfänger auf den Eigentumsvorbehalt und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen ausdrücklich hinzuweisen.
5.3 Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sind jeder Besitz- und Wohnungswechsel, ferner die Vernichtung, Beschädigung sowie Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, WEKO unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
5.4 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch als Sicherheit übereignen. Beabsichtigt der Kunde, die Ware weiterzuveräußern, ist zuvor das schriftliche Einverständnis von WEKO einzuholen.
6 Verzug des Kunden
6.1 Der Kunde kommt in Verzug wenn:
a) eine Zahlungspflicht gemäß dem Kaufvertrag nicht erfüllt wird
b) die bestellte Ware trotz Aufforderung nicht abgeholt wird
c) die Lieferung von Ware nicht angenommen wird
d) sonstige vertragliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden
6.2 Kommt der Kunde gemäß Ziffer 6.1 in Verzug, kann ihm WEKO eine angemessene Frist zur Bewirkung dieser Vertragspflichten setzen. Verstreicht diese Frist fruchtlos, ist WEKO nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht, Erfüllung des Vertrages und Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen, bleibt unberührt. In jedem Fall ist der Kunde zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die WEKO aufgrund der Lagerung der nicht angenommenen oder nicht abgeholten Ware entstehen. Zur Lagerung darf sich WEKO auch einem externen Speditionsunternehmen bedienen.
6.3 Sofern WEKO Schadenersatz statt der Leistung verlangt, ist WEKO berechtigt, als Schadenspauschale 30% des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzug zu verlangen. Falls WEKO in der Lage ist, einen höheren Schaden nachzuweisen, ist WEKO berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
7 Rücktrittsrecht
7.1 Stellt der Vorlieferant oder Hersteller, mit dem WEKO verbindliche Deckungsgeschäfte geschlossen hat, nach Vertragsschluss zwischen WEKO und dem Kunden seine Produktion ein, so ist WEKO zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Kunden berechtigt, sofern WEKO die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. WEKO hat den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Eine von WEKO schuldhaft verursachte Nichtlieferung berechtigt WEKO nicht zum Rücktritt.
7.2 WEKO ist zudem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Zahlungsanspruch von WEKO zu gefährden geeignet sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde und/oder er die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat und/oder er objektiv nicht kreditwürdig ist. Sofern WEKO Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann, gilt Ziffer 6.3.
8 Gefahrübergang
8.1 Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung der Sache den Kaufpreis zahlen zu müssen, auf den Kunden über.
8.2 Transportschäden sind WEKO unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
9 Gewährleistung
9.1 Als vereinbarte Beschaffenheit gilt die Qualität, die handelsüblich bei Waren in der Preisklasse der bestellten Ware gestellt werden können. Handelsübliche Abweichungen im Farbton und der Maserung von Holzoberflächen und anderen Naturprodukten sind kein Mangel. Gleiches gilt für geringfügige Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen), insbesondere im Farbton.
9.2 Bei Vorliegen von Sachmängeln können beide Parteien Nachbesserung oder Ersatzlieferung von WEKO verlangen bzw. leisten. Schlägt die Nachbesserung oder die Lieferung der Ersatzsache zweimal fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
9.3 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Ware schriftlich gegenüber WEKO anzuzeigen, ansonsten erlöschen die Gewährleistungsansprüche aufgrund dieser Mängel. Im unternehmerischen Verkehr bleibt § 377 HGB unberührt.
9.4 Für Schäden, die infolge von Änderung oder Montage, welche nicht durch WEKO vorgenommen wurde, entstanden sind, übernimmt WEKO keine Haftung.
9.5 Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
10 Montage
10.1 Hat WEKO hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat WEKO dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
10.2 Die Mitarbeiter von WEKO sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertraglich vereinbarten Leistungspflichten von WEKO hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von den Mitarbeitern von WEKO durchgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen WEKO und dem Kunden.
11 Haftung
11.1 Auf Schadenersatz haftet WEKO unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet WEKO nach den gesetzlichen Vorschriften.
12 Informationspflichten gem. § 36 VSBG
12.1 Die WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
13 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl
13.1 Für alle gegenseitigen Ansprüche zwischen WEKO und einem gewerblichen Kunden gilt der Sitz von WEKO als Gerichtsstand und Erfüllungsort als vereinbart.
13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand der AGB: Januar 2017
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1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutscheine gelten für alle Verträge über den Verkauf von OnlineWarengutscheinen, die von der WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen und der WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim (gemeinsam als WEKO bezeichnet) mit den Kunden abgeschlossen werden.
2 Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote unseres Onlineshops stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, im Onlineshop unsere Artikel zu bestellen.
2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Artikel über das Internet kommt ein verbindlicher Kaufvertrag mit der WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen sowie mit der WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich per E-Mail innerhalb von 24 Stunden.
2.3 Die Vertragssprache ist deutsch.
2.4 Der Vertragstext der Bestellung wird beim Anbieter gespeichert.
3 Preismodalitäten
Alle Preise sind Endpreise, die die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer beinhalten. Beim Kauf von Wertgutscheinen erfolgt kein Mehrwertsteuerausweis, da es sich hierbei um umsatzsteuerlich nicht steuerbare Leistungen handelt, bei denen die Gegenleistung zum Zeitpunkt des Gutscheinerwerbs noch nicht feststeht. Es gelten die Preise im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung.
4 Zahlung
4.1 Die Bezahlung der Online-Warengutscheine kann mittels Giropay, Paydirekt oder per Kreditkarte über das VR Pay-Modul (Mastercard, Visa, JCB) erfolgen.
4.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist sofort mit Vertragsschluss fällig.
5 Bedingungen und Gültigkeit von Online-Warengutscheinen
5.1 Online-Warengutscheine können ab einem Wert von 10 € erworben werden.
5.2 Online-Warengutscheine haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Das Ablaufdatum ist auf dem Gutschein vermerkt.
5.3 Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
5.4 Gutscheine können in den Geschäftsräumen der WEKO Wohnen GmbH, Südeinfahrt 1, 84347 Pfarrkirchen und der WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG, Am Gittersbach 1, 83026 Rosenheim eingelöst werden. Es besteht kein Mindesteinkaufswert für das Einlösen eines OnlineWarengutscheins.
5.5 Die Online-Warengutscheine gelten für das gesamte Sortiment von WEKO mit Ausnahme des Restaurants.
5.6 Wenn der Wert des Online-Warengutscheins den Wert der erworbenen Waren übersteigt, wird ein "Restgutschein" mit einer neuen Nummer über den Restbetrag ausgestellt. Eine Barauszahlung des Restwertes ist nicht möglich.
5.7 Es können mehrere Online-Warengutscheine bei einem Einkauf eingelöst werden.
5.8 Die Online-Warengutscheine sind übertragbar. WEKO kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn WEKO Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
5.9 Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen wird kein Ersatz geleistet.
6 Besondere Bedingungen für die Nutzung von Print@home-Gutscheinen
6.1 Im Print@home-Verfahren werden die bestellten Online-Warengutscheine elektronisch an den Kunden übermittelt. Die Online-Warengutscheine können direkt nach dem Bestellvorgang durch den Käufer ausgedruckt werden.
6.2 Jeder Online-Warengutschein ist mit einem Strichcode sowie einer individuellen Gutscheinnummer versehen, der zur einmaligen Einlösung bei der WEKO Wohnen GmbH und der WEKO Wohnen Rosenheim GmbH & Co. KG berechtigt. Die Gutscheinnummer des Print@home-Gutscheins wird bei der Einlösung auf den Betrag und die Gültigkeit geprüft und bei positiver Rückmeldung entsprechend entwertet.
6.3 WEKO garantiert die Einlösung von Print@home-Gutscheinen nur mit lesbarem Strichcode bzw. lesbarer Gutscheinnummer. Der Inhaber des Online-Warengutscheins ist dafür verantwortlich, dass die Gutscheinnummer in einer lesbaren Art und Weise ausgedruckt und nicht beschädigt wird. Sollte die Gutscheinnummer nicht lesbar sein, so besteht keine Verpflichtung zur Einlösung, ebenso wenn der Online-Warengutschein bereits als entwertet im System gekennzeichnet ist.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, von den bestellten Print@home-Gutscheinen jeweils ein Druckexemplar zum Zwecke der bestimmungsgemäßen Verwendung anzufertigen. Reproduktionen und sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke des Weiterverkaufs oder sonstigen Missbrauchs sind nicht gestattet. WEKO behält sich das Recht vor, von dem Käufer, dessen Online-Warengutschein von ihm oder Dritten aufgrund seines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens unberechtigt reproduziert oder vervielfältigt wurde, den Ersatz jedweder Schäden aus der unberechtigten Reproduktion bzw. Vervielfältigung (einschließlich Vermögensschäden und / oder Kosten der Rechtsverteidigung bzw. Rechtsverfolgung) zu verlangen. WEKO haftet gegenüber dem Kunden nicht für Schäden aus der unbefugten Vervielfältigung und Einlösung sowie dem Missbrauch von Print@home-Gutscheinen.
6.5 Der Verkauf von Print@home-Gutscheinen zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet.
7 Lieferbeschränkungen - Lieferkosten - Lieferzeit
7.1 Eine Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb der EU.
7.2 Ein Versand per E-Mail ist kostenlos.
7.3 Die Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage ab Zahlungseingang.
8 Copyright
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9 Bestellschritte - Korrekturmöglichkeiten - Zustandekommen des Vertrages
9.1 Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
9.2 Sie können im Onlineshop Waren, welche Sie bestellen möchten, in den Warenkorb einlegen. Durch Klicken des Buttons "WEITER ZUR KASSE" gelangen Sie zur Bestellseite. Hier können Sie ohne Anlage eines Nutzerkontos bestellen. Sie können dann im weiteren Bestellverlauf aus verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten auswählen.
9.3 Sie können jederzeit durch Abruf des Warenkorbs die Menge der Waren ändern oder Waren wieder aus dem Warenkorb löschen. Sie können Ihre Bestellung auch jederzeit beenden, indem die Webseite geschlossen wird.
9.4 Durch Klick auf den Button "JETZT KAUFEN" geben Sie ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
9.5 Der Anbieter bestätigt Ihnen den Eingang der Bestellung durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters.
10 Widerrufsrecht
Verbraucher haben nachfolgendes Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
11 Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
12 Hinweis auf EU-Streitschlichtung - OS Streitbeilegung
12.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&... abrufen können.
12.2 Zu einer Teilnahme an der Streitbeilegung sind wir weder verpflichtet, noch bereit.
Stand Dezember 2018
1. Wer ist die Santander Consumer Bank AG?
In Deutschland ist die Santander Consumer Bank AG die Nummer 1 im Konsumentenkreditgeschäft und seit mehr als 50 Jahren als servicestarker Finanzdienstleister im Bereich der Absatzfinanzierung von Konsumguütern tätig. Mit innovativen Produktideen und zeitgemäßen Finanzierungsprogrammen, konnte sich die Bank als Unternehmen und mit der Marke Santander weiter am Markt etablieren. Die Santander Consumer Bank AG hat in Deutschland über 7 Mio. Kunden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.santander.de.
2. Kann ich mehr als einen Artikel finanzieren?
Ja, es kann Ihr gesamter Einkauf finanziert werden.
3. Gibt es einen Mindest-Finanzierungsbetrag?
Ja, eine Finanzierung ist ab einem Einkaufswert von 500,- Euro möglich.
4. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Finanzierung durchführen zu können?
Grundsätzlich können alle volljährigen Personen mit einem festen Wohnsitz in Deutschland eine Finanzierung durchführen. Weiterhin erforderlich sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) und ein in Deutschland geführtes Girokonto. Weiterhin sollte ein Beruf mit einem regelmäßigen Einkommen ausgeuübt werden. Selbstverständlich gehören Renten und Pensionen auch zu den regelmäßigen Einkommen. Bei Nicht-EU Bürgern sind weitere Nachweise, wie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.
5. Ist es erforderlich, dass Käufer und Kreditnehmer identisch sind?
Ja, Käufer und Kreditnehmer müssen identisch sein.
6. Kann ich den Finanzierungsvertrag widerrufen?
Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht hinsichtlich des Kaufvertrages, das frühestens mit Erhalt der Ware beginnt. Für den Fall, dass Sie hiervon Gebrauch machen, sind Sie auch nicht mehr an den Finanzierungsvertrag gebunden. Sie können auch den Finanzierungsvertrag widerrufen und sind dann auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden. Wollen Sie den Kaufvertrag aufrechterhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir eine andere Zahlungsart vereinbaren können. Näheres entnehmen Sie bitte den Widerrufsbelehrungen
Ihres Finanzierungsvertrages.
7. Warum muss eine Legitimationsprüfung erfolgen?
Unsere Partnerbank ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung dient zu Ihrer eigenen Sicherheit, um Sie als Kreditantragsteller zu identifizieren.
8. Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zu meiner Finanzierung habe?
Ihr Ansprechpartner für Fragen rund um den Finanzierungsvertrag ist unser Santander E-Commerce Team unter der Telefonnummer Tel. 02161 - 690 7680 oder per E-Mail unter finanzkauf@santander.de.
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